Statuten IG Hornkuh Uri

 

Art.1 Name Sitz Zweck

Unter dem Namen IG Hornkuh besteht ein Verein im Sinne nach Art.60 ff des schweizerischen Zivilgesetzbuches, mit Sitz beim Wohnort des Präsidenten. Der Verein bezweckt die Förderung horntragendender Kühe und Ziegen. 

 

Art.2 Mitgliedschaft 

Vereinsmitglied kann jede Person werden, die die Bestrebungen und Interessen des Vereins unterstützten.

 

Art.3 Eintritt

Der Eintritt erfolgt durch die Anerkennung der Statuten und der Bezahlung des Jahresbeitrages. 

 

Art.4 Austritt

Der Austritt erfolgt durch eine Mitteilung an den Vorstand. Wird der Jahresbeitrag nicht bezahlt, erlischt die Mitgliedschaft. Ausgetretene Mitglieder haben keinen Anspruch auf des Vereinsvermögen.

 

Art.5 Organe

Die Organe des Vereins sind:

 

1. Generalversammlung

2. Vorstand

3. Kontrollstelle

 

Art.6 Generalversammlung

Die Generalversammlung findet ordentlicherweise 1 Mal pro Jahr statt. Die Einladung erfolgt per Email oder SMS mindestens 8 Tage vor der Generalversammlung. 

 

Art.7 Aufgaben der Generalversammlung 

Die Generalversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie hat folgende Befugnisse: 

 

  1. Wahl des Präsidenten, des Vorstandes und der Kontrollstelle auf eine Amtsdauer von 2 Jahren
  2. Genehmigung des Protokolls und der Jahresabrechnung
  3. Festlegung der Jahresbeiträge
  4. Beratung des Tätigkeitsprogramms 
  5. Änderung der Statuten 
  6. Auflösung des Vereins

 

für die Zeilen a,b,c und d braucht es das relative Mehr der anwesenden Mitgliederstimmen und für die Zeilen e und f eine 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitgliederstimmen.

 

Art.8 Vorstand

Der Vorstand besteht aus 3-5 Mitgliedern. Mit Ausnahme des Präsidenten konstruiert er sich selbst. Dem Vorstand obliegt die Geschäftsführung des Vereins. Der Vorstand kann selbstständig über 25% des Vereinsvermögen entscheiden. Im Maximum 2’500 Fr.

 

Art.9 Kontrollstelle

Die Kontrollstelle besteht aus 1 Rechnungsprüfer. Dieser prüft Rechnungen und Bilanz und stellt das der Generalversammlung mit Bericht und Antrag.

  

Art. 10 Rechtsverbindliche Geschäfte

Für rechtsverbindliche Geschäfte zeichnet der Präsident oder dessen Stellvertreter kollektiv mit einem anderen Vorstandsmitglied. Für finanzielle Angelegenheiten kann der Vorstand dem Kassier eine Einzelunterschrift (Einzel-Bankvollmacht) erteilen.

 

Art.11 Finanzierung 

Die Finanzierung erfolgt durch Mitgliederbeiträge, freiwilligen Sponsoren und Spenden sowie durch Erträge aus Vereinsgewinn und Aktivitäten. Für Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. 

 

Art.12 Bei Vereinsauflösung

Bei Vereinsauflösung entscheidet die letzte Generalversammlung über das Vereinsvermögen und wohin es gespendet wird. Z.B. Demeter

 

Art.13 Vorstehende Statuten wurden an der ersten Generalversammlung in Bürglen am 25.März 2016 genehmigt und treten sofort in Kraft.

 

 

 

Die Präsidentin, Die Aktuarin

  

 

PS: Alles was in diesen Statuten in männlicher Person genannt wird, gilt auch für die weibliche Person. 


 

 

Der Verein IG Hornkuh Uri (eine Untergruppe der IG Hornkuh Schweiz) hielt

am Samstag, 20. November 2021 in Schattdorf

seine ordentliche 5. & 6. Generalversammlung

 

Präsidentin Priska Welti begrüsste die Mitglieder und freute sich, dass Ehrenmitglied Armin Capaul, Hornkuh-Initiativ-Initiant und Ehrenmitglied der IG Hornkuh Uri weither vom Jura anreiste, um seine Wertschätzung für die Urner Unterstützung auszudrücken. 

 

Nach Gutheissung der üblichen Traktanden wurde der Vorstand, der sich für ein weiteres Jahr zur Verfügung stellt, wiedergewählt, s. Foto. 

Diverse spannende Kursangebote und Veranstaltungen haben sich bewährt und werden weitergeführt. Die IG Hornkuh Uri freut sich auf alle Teilnehmenden.

 

Armin Capaul informierte über die Aktivitäten der IG Hornkuh Schweiz: Parlament, Ständerat und die vorberatende Kommission WAK-SR sollte demnächst über die Motion von Roberto Zanetti beraten. Es geht um einen nach Tiergattung abgestuften Beitrag für die Belassung der Hörner bei hörnertragenden Tiergattungen. Um dem Anliegen Schub zu verleihen plant die IG Hornkuh Schweiz im Frühling 2022 ein Hornfest. www.hornkuh.ch Der Verein Hornlabel.ch, auch auf die Initiative von Capaul gegründet, ist eine Online-Plattform, welche Züchter und Bauern nützen können, welche Produkte von Horntieren verkaufen. Das Hornlabel trägt dazu bei, die Enthornungen zu beenden, und die Bauern unterstützen, welche die Tierwürde höher gewichten als den wirtschaftlichen Gewinn.

 

Priska Welti präsentierte anschliessend voller Freude den wunderschönen Hornkalender 2022, in dem das Urner Wappentier wie jedes Jahr vertreten sein «muss». Aussage der Präsidentin: «Einen hofeigenen Stier in einer Tiergemeinschaft zu halten ist eine grosse Leidenschaft und Ehre». Der Kalender kann bezogen werden unter www.ighornkuh-uri.ch. Dort findet man auch Informationen zu allen Veranstaltungen.

 

Bildlegende: Der Vorstand der IG Hornkuh Uri von links nach rechts: Josef Planzer, Kassier, Gabriela Bürgler, Aktuarin, Priska Welti, Präsidentin, Armin Capaul, Ehrenmitglied